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Darf ich überhaupt wählen?

Du darfst bei der Landtagswahl in NRW wählen, wenn Du

Wählen nur mit deutscher Staatsangehörigkeit möglich. Bild: Peter Kirchhoff, pixelio.dedas 18. Lebensjahr vollendet hast (geboren am 9. Mai 1992 oder früher)

UND

am 9. Mai 2010 länger als 16 Tage in einer Stadt oder Gemeinde in NRW gemeldet warst

UND

die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

DU MUSST ALLE DREI BEDINGUNGEN ERFÜLLEN!


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